Allgemeines Zivilrecht

Das allgemeine Zivilrecht ist ein Oberbegriff und umfasst alle vertraglichen Beziehungen zwischen Privatpersonen und Unternehmen. Es regelt, welche Rechte und Pflichten insoweit bestehen. Die zentrale gesetzliche Regelung ist das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB). Daneben existieren eine Vielzahl von Spezialgesetzen. In einer kompetenten und persönlichen Beratung helfen wir Ihnen bei der Gestaltung der Rechtsverhältnisse und bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche.