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Erweiterung des Kündigungsschutzes bei unter 25-Jährigen |
| Veröffentlicht von Hans-Günther Ehlgen (hgehlgen) am 29 Apr 2010 |
| Rechtsprechung >> Arbeitsrecht |
Erweiterung des Kündigungsschutzes bei unter 25-Jährigen
Bisher bestand bei unter 25 - Jährigen folgendes Problem:
Gemäß § 622 Absatz 2 Satz 2 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) werden Beschäftigungszeiten, die vor der Vollendung des 25. Lebensjahrs eines Arbeitnehmers angefallen sind, bei der Berechnung der Kündigungsfrist nicht berück- sichtigt.
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat im Fall „Kücükdeveci“ auf Vorlage des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf am 19. Januar 2010 (C-555/07) entschieden, dass diese Schlechterstellung nicht vereinbar ist mit dem allgemeinen unionsrechtlichen Verbot der Diskriminierung wegen des Alters und dessen Konkretisierung durch die Richtlinie 2000/78/EG des Rates vom 27. November 2000.
Der Europäische Gerichtshof hat weiterhin entschieden, dass die Norm durch die nationalen Gerichte ab sofort nicht mehr angewendet werden darf. Bereits Gründe der Rechtsklarheit und der Rechtssicherheit gebieten es, die nach Unionsrecht unanwendbare Norm aufzuheben.
Die Gerichte werden diese Regelung künftig nicht mehr anwenden dürfen.
Der Gesetzgeber ist zudem gefordert, § 622 Absatz 2 Satz 2 BGB alsbald ersatzlos aus dem Gesetzestext zu streichen.
Zuletzt geändert am: 29 Apr 2010 um 11:16
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